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Nach der Anwendungsregel TAR NS ist sowohl der Einsatz von Ferraris-Drehstromzählern (3.HZ) als auch von elektronischen Haushaltszählern (eHZ) möglich. Beide Zählervarianten können mit einem oder mehreren Zählerplätzen entweder mit 3-Punkt-Befestigung oder mit der Befestigungs- und Kontaktier-Einrichtung BKE-I für eHZ ausgewählt werden.
Der 300 mm hohe APZ-Raum ist gemäß den Anforderungen der DIN VDE 0603 für die Zähleranschlusssäule wählbar und besteht aus einem abgeschotteten und plombierbaren Raum. Er dient dem Einbau von Messgeräten und wird über eine Datenleitung (mind. Cat. 5) mit dem Zählerplatz zur Zählerfernabfrage verbunden.